Kinderschutzkonzept des Vereins HAMBURGER* MIT HERZ e.V.
Gemäß der Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 8a und 72a SGB VIII) in der Fassung vom 11.12.2013
Der gemeinnützige Verein HAMBURGER MIT HERZ e.V. umfasst mehrere aus vorwiegend öffentlichen Quellen finanzierte Projekte, für die sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen tätig sind. Diese verbindet die Überzeugung, die Welt gemeinsam Stück für Stück besser machen zu können. Mit seinen Projekten leistet der Verein einen Beitrag für mehr Gerechtigkeit und Frieden. Die Grundvoraussetzung dafür sind Bildung und gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen. Die Mitarbeitenden vertreten die Auffassung, dass Veränderungen zum Besseren durch gegenseitige Wertschätzung, Offenheit und Begegnung auf Augenhöhe zu verwirklichen sind. Auch deshalb macht sich der Verein stark gegen Rassismus, Intoleranz, Gewalt und Hass.
Sofern an den Bildungs-, Kultur- und sonstigen Förderprojekten und Veranstaltungen des Vereins sowie unregelmäßigen Veranstaltungsformaten wie z. B. Frauencafé, Job-Perspektive und Computerkurse zwar Erwachsene (vorwiegend mit Flucht- und Migrationsgeschichte), aber auch Minderjährige (Kinder und Jugendliche) teilnehmen, wird von uns der Kinderschutz sehr ernst genommen. Vor diesem Hintergrund und angesichts des von uns formulierten Leitbildes vertreten wir das folgende Kinderschutzkonzept. Es beschreibt verbindliche Verhaltensregeln sowie klare Verhaltensabläufe, die darauf abzielen, die Handlungssicherheit aller Mitarbeitenden zu gewährleisten und den bei uns teilnehmenden Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit eines geschützten Rahmens in dem Partizipation und Mitsprache möglich sind. Das Konzept orientiert sich dabei im Wesentlichen an dem von der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V. detailliert erarbeiteten und ausdrücklich zur weiteren Nutzung empfohlenen Kinderschutzkonzept (www.kinderundjugendkultur.info), das der Situation und den Bedingungen des Vereins HAMBURGER MIT HERZ e.V. angepasst wurde.
Danach streben die Mitglieder des Vereins, ihre Mitarbeitenden und Honorarkräfte an, durch verschiedene Projekte wie Mentoring, Sprachkurse, Sprachcafés und Verweisberatung Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund Anregung und Förderung und dadurch Unterstützung bei einer besseren Integration und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Im Mentoring-Projekt des Vereins, das sich ausschließlich an Erwachsene mit Flucht- und Migrationsgeschichte richtet, gilt es, die Kinder sowohl der Mentor*innen als auch der Mentees zu berücksichtigen und zu schützen. Eine erste Schutzmaßnahme stellt hier die Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses unserer Mentor*innen als Voraussetzung für die Aufnahme in unser Mentoring-Programm dar. Unser Mentoring-Konzept sieht regelmäßige private Treffen zwischen Mentor*innen und Mentees vor bei denen Kinder anwesend sein können. Diese Treffen finden außerhalb der Kontrolle des Vereins statt und ohne die Anwesenheit von weiteren Mitarbeitenden. Aus diesem Grund haben wir für diese Treffen klare Verhaltensregeln aufgestellt, die sowohl für die Mentees als auch für die Mentor*innen gelten. Diese sind, dass weder Mentee noch Mentor*in alleinigen Umgang mit den Kindern der Mentoringpartner*in haben dürfen. Diese Regeln werden jeder Mentorin und jedem Mentor und Mentee noch vor dem ersten Treffen offiziell und schriftlich übermittelt. Zudem werden Ansprechpartner bei Hamburger mit Herz e.V. benannt, an die sich die Beteiligten bei Regelverstößen oder anderen Bedenken jederzeit wenden können.
Wenn Kinder und Jugendliche bei den Treffen und bei Veranstaltungen mit anwesend sind, gilt es, das Augenmerk auf folgende Umstände zu richten: Ungewollter Körperkontakt zwischen Kindern von Mentees/Mentor*innen und Mentees/Mentor*innen, alleiniger Umgang mit Kindern von Mentees/Mentor*innen, Umgang mit Nähe und Distanz, Konstellationen emotionaler und finanzieller Abhängigkeiten etc.
Zu Veranstaltungen des Vereins wie Tandemtreffen, Sommer- und Weihnachtsfeste, Tage der offenen Türe etc. sind auch Kinder unserer Mentor*innen und Mentees eingeladen. Auch im Rahmen unserer Sprachkurse, Sprach-Cafés und Lernforen können Kinder und Jugendliche anwesend sein. Hier gilt es, durch zielgerichtete Aufmerksamkeit, Respekt und Wertschätzung einen Schutzraum für junge Menschen zu schaffen. Kinderschutz und am Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen orientiertes Denken und Handeln ist ein zentraler Wert in der Arbeit aller Mitglieder des Vereins.
Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen und Anspruch auf Unterstützung und Hilfe bei sexuellen und/oder anderen gewalttätigen Übergriffen haben. Das Kinderschutzkonzept soll Handlungssicherheit bei präventiven Maßnahmen bieten und dabei helfen, im Falle einer notwendigen Intervention die erforderlichen Schritte einzuleiten. Dadurch werden nicht nur die Kinder und Jugendlichen geschützt, sondern auch die beteiligten Beschäftigte, Honorarkräfte und Ehrenamtliche, indem das Kinderschutzkonzept den transparenten und offenen Austausch mit dem Thema (sexuelle) Gewalt fördert.
Inwieweit in unseren Projekten ein Risiko besteht, dass mögliche Übergriffe von Mitarbeitenden und Honorarkräften selbst vorfallen und unbemerkt bleiben könnten, haben wir in einer Risikoanalyse eingeschätzt. Wir gehen davon aus, dass das Risiko bei uns sehr gering ist (Siehe Anhang 1).
Welches Verhalten unser Verein für wünschenswert, für tolerabel und für inakzeptabel definiert, haben wir in einem gesonderten Dokument festgehalten (Siehe Anhang 2). Sollte jemandem von uns entsprechend diesen Maßstäben unangemessenes Verhalten von Kolleg*innen auffallen, gilt es, dies unbedingt – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dritten (Sechs-Augen-Prinzip) – behutsam und offen anzusprechen. Den genauen Ablauf, wie auf ein solches Verhalten reagiert werden sollte, haben wir in Anhang 3 festgeschrieben.
Eine Kindeswohlgefährdung stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat dar. Sobald eine Anzeige gestellt wurde, sind die betreffenden Behörden/Institutionen verpflichtet zu ermitteln. Es sollte also nicht unüberlegt und vorschnell geurteilt werden. Informationen müssen diskret behandelt werden und dürfen nicht an Dritte (z. B. Medien) weitergegeben werden. Wichtig hierbei ist es, jeden Vorgang mit einem entsprechenden Protokoll intern schriftlich zu dokumentieren.
Sollte Mitarbeitenden oder Ehrenamtlichen auffallen, dass bei einem Kind etwas „nicht stimmt“, das Kindeswohl gefährdet sein könnte, kommt es auf eine gute Zusammenarbeit zwischen HAMBURGER MIT HERZ e. V., ggf. den Schulen oder Kitas als Kooperationspartner sowie der Familie und der Jugendhilfe an. Oberste Priorität im Falle eines Verdachtes hat der Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen. Andeutungen oder Äußerungen, die einen vorgefallenen Missbrauch nahelegen, sollten in jedem Fall ernst genommen werden. Den genauen einzuhaltenden Ablauf im Falle eines Verdachts oder eines konkreten Vorkommnisses haben wir in einem gesonderten Dokument (Siehe Anhang 4) geregelt. Bei jedem Verdacht muss eine von zwei Vertrauenspersonen informiert werden, die hierfür eine Expertise durch eine entsprechende Fortbildung erworben hat.
Sollten sexuelle Übergriffe von Kindern und Jugendlichen untereinander festgestellt werden, orientiert sich das Verhalten der Mitarbeitenden an der in Anhang 5 dargelegten Vorgehensweise. Den geeigneten Verfahrensablauf bei verletzten Kindern und Jugendlichen beschreibt Anhang 6 sehr detailliert.
Die Kenntnisnahme dieses Kinderschutzkonzeptes einschließlich aller in den entsprechenden Anhängen ausgeführten Verhaltensregeln wird von allen Mitarbeitenden durch die Unterschrift des diesbezüglichen Formulars (Siehe Anhang 7) bestätigt. Anhang 8 bietet einen Überblick über alle relevanten Telefonnummern, über die in den verschiedenen Notfalllagen Hilfe herbeigerufen werden kann. In Anhang 9 sind einige Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt aufgelistet.
Stand Februar 2025